Fragen rund um die Kfz-Versicherung

Kfz-Versicherung Sonderkündigung – Auch nach dem 30. November wechseln

Wer mit seinem aktuellen Kfz-Versicherungsschutz nicht mehr zufrieden ist und sich von einem anderen Versicherer bessere Leistungen oder geringere Kosten wünscht, hat standardmäßig zwei Möglichkeiten zur Kündigung.

Im Laufe des Versicherungsjahres kann eine reguläre Kündigung mit einer Frist von drei Monaten zum Ende des Jahres eingereicht werden, ansonsten gilt vielfach der Stichtag des 30. Novembers.

Die meisten Versicherungen entsenden deshalb Anfang November ihre Beitragsanpassungen, um Kunden bei einem Kostenanstieg binnen einer Frist von vier Wochen ein Sonderkündigungsrecht einzuräumen. Wer den Termin des 30. Novembers verpasst hat, erhält möglicherweise dennoch im laufenden Dezember noch eine weitere Chance zur Kündigung.

Sonderkündigungsrecht durch ansteigende Prämien

Grundsätzlich ergibt sich bei grundlegenden Änderungen der Vertragsbedingungen erneut ein Sonderkündigungsrecht, das vier Wochen dauert und ein schnelles Verlassen des aktuellen Versicherungsschutzes ermöglicht.

Konkret stellt eine solche Änderung die Erhöhung der Versicherungsprämien dar, die sich nicht zwingend im Gesamtbeitrag des Versicherers widerspiegeln muss. Beispielsweise kann es durch einen Kaskoschaden im vergangenen Jahr zu einer Erhöhung der Prämien kommen, während die Haftpflichtprämie sank und so insgesamt einen gleich hohen oder niedrigeren Beitrag ergab.

Wer keine Beitragsanpassung Anfang November erhielt, da hier keine Veränderung eintrat, kann im Nachhinein noch aufgrund einer später erkannten Prämienänderung mit einer Frist von vier Wochen kündigen.

Unterlagen der aktuellen Prämien genau überprüfen

Die Versicherungen in Deutschland sind dazu verpflichtet, eine vergleichende Aufstellung an ihre Kunden auszugeben. In dieser sind die einzelnen Vertragselemente aufgelistet, so dass unmittelbar ersichtlich wird, ob es in einzelnen Bereichen zu einem Anstieg der Prämie gekommen ist.

Wer sich zu spät Kfz-Versicherungsangebote eingeholt hat und danach noch schnell zu einer neuen Autoversicherung wechseln möchte, dies durch eine ausbleibende Beitragserhöhung nicht konnte, sollte seine aktuellen Tarifunterlagen noch einmal genau überprüfen, ob nicht doch die Chance auf ein Sonderkündigungsrecht besteht.

Dieses bleibt im Umkehrschluss in manchen Fällen natürlich auch aus, z. B. wenn eine Beitragserhöhung ausschließlich mit einem Anstieg der Schadenfreiheitsklasse zusammenhängt.

Warum brauche ich einen Schutzbrief?

Der Schutzbrief kann mit einer KFZ-Versicherung abgeschlossen werden und bietet Rat vor Pannen und Unfällen. Und das auch im Ausland.

Alle Notwendigkeiten wie Hotelübernachtungen, Abschleppen, Besorgung von Ersatzteilen, Bergung des Fahrzeugs und Stellen eines Mietwagens, werden vom Versicherer übernommen. Auch der Transport (Fahrzeug und Insassen) sind mit inbegriffen.

Ebenso ist ein Krankenrücktransport nach Unfällen bei den meisten Versicherungen mit inbegriffen.

Was ist Teilkaskoschutz?

Bei einer Haftpflichtschutzversicherung wird im Falle eines Unfalls oder Schadens lediglich der Unfallgegner entschädigt. Die Teilkaskoversicherung übernimmt Schäden auch beim Fahrzeuggegner. Diebstahl, Unwetter, Wildunfälle und Brandschäden am eigenen Fahrzeug sind z. B. bei der Teilkasko mitversichert. Bei Glasbruch sollte in den Versicherungsbedingungen geschaut werden, ob diese auch mit inbegriffen sind.

Was ist Vollkaskoschutz?

Der Vollkaskoschutz deckt alle Schäden am eigenen Fahrzeug im Falle eines Unfalles ab und erstattet bei Totalschaden den Wiederbeschaffungswert. Bei Neuwagen ist eine Vollkasko zum Schutz vor Totalschaden anzuraten. Später, wenn das Fahrzeug älter ist, kann von der Vollkasko auch in die Teilkasko gewechselt werden.

Soll man kleinere Schäden selbst bezahlen?

Da Schäden eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach sich ziehen, sollte bei kleineren Schäden der Versicherer befragt werden, ob sich das Bezahlen ohne Rückstufung lohnen wird.

Wie geht das mit dem Wechseln der KFZ-Versicherung?

Das Wechseln ist ganz einfach. Die aktuelle KFZ-Versicherung muss rechtzeitig gekündigt werden.

Die Kündigungszeiten stehen im Vertrag. Die neue Versicherung kann während der Kündigungszeit bereits gesucht werden. Auch die meisten Formalitäten können bereits erledigt werden.

Kann ich im Internet meine Versicherung wechseln?

Ja, das ist heutzutage unkompliziert möglich. Wichtig ist hierbei auch, dass die Kündigung der alten Versicherung rechtzeitig entsprechend der Vertragsklauseln passiert.

Was ist zu tun, wenn ich mein altes Fahrzeug verkaufen oder verschrotten will?

Wer sein Auto verkaufen will, muss seinen Versicherer umgehend in Kenntnis setzen. Dafür gibt es vom Versicherer Vordrucke. Wenn das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle abgemeldet wird, informiert die Zulassungsstelle Ihre Versicherung zusätzlich.