Es gibt vier Möglichkeiten, die Kfz-Versicherung zu wechseln. Wichtig ist, dass der Versicherungsnehmer die Kündigung ausspricht und diese fristgerecht beim Versicherer eingeht:
Kündigung zum Ablauf
Die Autoversicherung läuft immer bis zu dem im Versicherungsschein genannten Ablauf, meistens ist das der 01.01. eines Jahres. Wenn die Versicherung nicht mit einer Frist von einem Monat zum Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag um ein weiteres Jahr. Wenn Du Deinen Versicherer wechseln willst, muss die Kündigung also in den meisten Fällen bis spätestens 30.11. bei Ihrem jetzigen Versicherer eingegangen sein. Dann steht dem Versicherungswechsel nichts im Wege.
Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung
Hat Dein Versicherer den Beitrag erhöht, können Sie Ihre Autoversicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung kündigen und zum neuen Versicherer wechseln. Sollte die Erhöhung darauf zurückzuführen sein, dass der Versicherer Dich wegen eines Schadenfalls zurückstuft, besitzt Du kein Sonderkündigungsrecht.
Kündigung bei Fahrzeugwechsel
Beim Fahrzeugwechsel kannst Du ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kfz-Versicherung wechseln. Verwende für die Zulassung des neuen Fahrzeugs bitte eine „eVB-Nummer“. Die eVB-Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung) ersetzt die alte Versicherungsbestätigung (Doppelkarte).
Kündigung im Schadenfall
Im Schadenfall ist die Kündigung der Versicherung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Schadenabschlussmeldung (bzw. eines Ablehnungsschreibens) möglich.
Verschaffe Dir vor einer Kündigung eine Überblick und hole Dir mindestens 3 Kfz-Versicherungsangebote. Ein Formular für die Kündigung beim bisherigen Versicherer habe ich vorbereitet.